Altersversorgung
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Durch die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
[mehr]
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Betriebsrenten)