Altersvorsorge
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsrückstellungen)