Altersvorsorge
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenanspruch)