Altersvorsorge
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Versicherung, Versorgungswerk)