Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)