BAV
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Um Mitarbeiter für die
bAV zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die
bAV ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
bAV , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der
bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Die
bAV in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
bAV auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
[mehr]
- bAV (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Pension, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- bAV (Pension, Rentenversicherung) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- bAV (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)