Altersversorgung
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)