Altersvorsorge
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
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