Betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die
betriebliche Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die
betriebliche Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)