Altersvorsorge
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)