Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersvorsorge näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)