ausgabe 02/2014







14. Mai  2014

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15. Handelsblatt Jahrestagung bAV: aktuelle Entwicklungen rund um Rente, bAV und Altersvorsorge

Im Fokus der diesjährigen Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung, die vom 25. bis 27. März 2014 in Berlin stattfand, standen Themen rund um die aktuelle Rentenreform und die Zukunft der bAV in Deutschland und Europa. Longial war auch in diesem Jahr Sponsor der vor Ort durchgeführten TED-Umfragen.

In Spezialforen und Podiumsdiskussionen wurde intensiv diskutiert und in über 60 Vorträgen und Diskussionsrunden berichteten Referenten aus Politik und Wirtschaft über Themen wie:

  • Volatile Kapitalmärkte und die Auswirkungen auf die bAV,
  • innovative Garantieprodukte für die bAV,
  • Optimierungsstrategien für Versorgungspläne sowie
  • Benefits-Konzepte im demografischen Wandel.

Nach jedem Themenblock wurden die Veranstaltungsteilnehmer aufgefordert, ihre Meinung zu ausgewählten bAV- Fragestellungen abzugeben. Zum Beispiel wollte Longial wissen, “Wie lange wird die aktuelle Niedrigzinsphase noch anhalten?”.

Die Antworten zu dieser Frage und weitere interessante Ergebnisse aus der
TED- Umfrage erfahren Sie in einem Beitrag von Dr. Kolvenbach oder unter
www.longial.de.

Ines Klinger- Nolle, Marketing | PR bei Longial

Ergebnisse der Longial TED-Umfrage

Unternehmen sehen bAV-Leistungen durch Niedrigzins gefährdet – Chance für flexiblere Produkte mit reduzierter Garantie

Es ist nicht nur die anhaltende Niedrigzinsphase, die die Unternehmen und bAV-Anbieter zurzeit umtreibt. Das Wiederaufkeimen der europäischen Staatsschuldenkrise, politische Entwicklungen im Ausland und die Krisen in den Emerging Markets sind weitere Schreckgespenster für die Branche. Das ergab eine TED-Umfrage des Pensionsberaters Longial unter den rund 300 Teilnehmern der 15. Handelsblatt-Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung. Sie waren aufgefordert, ihre Einschätzung zur bAV, zu aktuellen Risiken für die Kapitalmärkte und möglichen Optimierungsstrategien abzugeben.

Aufgrund der niedrigen Zinsen liegt für 54 Prozent der befragten Arbeitgeber die größte Bedrohung für die betriebliche Altersversorgung darin, dass die erwarteten Leistungen nicht aufrecht erhalten werden können. 33 Prozent der Unternehmen fürchten darüber hinaus eine noch stärkere Belastung der Unternehmensbilanzen durch die steigenden Pensionsrückstellungen.

Gefragt, wie lange die aktuelle Niedrigzinsphase noch anhalten werde, war sich die Mehrheit einig: 78 Prozent der Arbeitgeber gehen davon aus, dass diese auf jeden Fall noch vier bis acht Jahre dauern wird.

Weitere Fragestellungen waren, mit welchen anderen Mitteln und Produkten die bAV-Branche diesen aktuellen Herausforderungen begegnet und ob Garantieprodukte hier eine Lösung darstellen. Auch diese sind – das jedenfalls meinen mehr als zwei Drittel der Befragten – stark belastet durch die widrigen Umstände des dauerhaften Niedrigzinses.

Sinkende Garantien müssen demnach durch innovativere und attraktivere Leistungszusagen kompensiert werden. Rund die Hälfte der Arbeitgeber und Pensionsmanager meint, dass dazu mehr Flexibilität in Bezug auf die Einzahlungshöhe, die Laufzeit und die Entnahme der eingezahlten Gelder nötig sei. Weitere Kompensationsmöglichkeit sehen 32 Prozent der Arbeitgeber in der Erweiterung des Leistungskatalogs (Erwerbsunfähigkeit, Pflege und Gesundheitsvorsorge), beziehungsweise 20 Prozent nennen eine neue, bedarfsgerechte Risikodeckung (Invalidität und Tod).

Was ein modernes bAV-Konzept noch umfassen sollte, beantworteten die Arbeitgeber in Bezug auf jüngere und ältere Mitarbeiter. Für die Zielgruppe der jüngeren bAV-Anwärter sieht etwa die Hälfte der Befragten als wichtigstes Kriterium die verlustfreie Mitnahmemöglichkeit der bAV bei Arbeitgeberwechsel. Für die älteren Arbeitnehmer spiele hingegen die Flexibilität in der Auszahlungsphase die wichtigste Rolle, meinen 37 Prozent der Arbeitgeber.

In Zukunft, daran lässt das Umfrageergebnis keinen Zweifel, werden Arbeitszeitflexibilität sowie moderne Benefits-Pakete mit Gesundheitsmanagement, Krankenversicherung etc. eine bedeutende Rolle spielen, wenn es darum geht, dem demografischen Wandel effektiv zu begegnen. 70 Prozent der Anbieter und Arbeitgeber sind hier der gleichen Meinung.

Fazit:

Ein Großteil der Unternehmen fürchtet, aufgrund der Niedrigzinsphase die erwarteten bAV-Leistungen nicht aufrechterhalten zu können. Da auch bisherige Garantieprodukte durch niedrige Zinsen betroffen sind, zeigen moderne und flexible Versorgungskonzepte für Arbeitgeber und Pensionsmanager neue Wege auf. Diese erwarten intelligente Lösungen mit einem breit gefächerten Leistungskatalog, der die klassischen Leistungsfelder Absicherung im Alter, Schutz der Hinterbliebenen und Leistungen bei Invalidität genauso bedient wie die Absicherung von weiteren Lebensrisiken wie schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.

Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial

RV-Leistungsverbesserungsgesetz und die Auswirkungen für die bAV

Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Vollendung des 67. Lebensjahres angehoben. Vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen war diese Maßnahme als erforderlich angesehen worden.

Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz soll nunmehr den in der Deutschen Rentenversicherung Bund versicherten Arbeitnehmern ermöglichen, bereits mit der Vollendung des 63. Lebensjahres eine gesetzliche Rente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass sie vor dem 01.01.1953 geboren sind. Für Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1964 verschiebt sich die Möglichkeit der vorzeitigen, abschlagsfreien Inanspruchnahme pro Geburtsjahrgang jeweils um 2 Monate. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser ungekürzten Altersrente ist – wie bislang schon bei besonders langjährig Versicherten –, dass sie eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

Der abschlagsfreie Bezug einer Altersrente gilt aber nach der Gesetzesbegründung nur für die gesetzliche Rentenversicherung und ausdrücklich nicht für die betriebliche Altersversorgung.

Lediglich dann, wenn ein Mitarbeiter mit unverfallbaren Anwartschaften ausscheidet und aufgrund seiner langjährigen Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherung für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen kann, sind Auswirkungen möglich.

Um den maximal erreichbaren Anspruch zu ermitteln, darf der Arbeitgeber in diesem Fall im Rahmen der zeitratierlichen Kürzung - wie schon heute bei besonders langjährig Versicherten - höchstens auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abstellen. Es gilt nicht die Regelaltersgrenze oder ein sonstiger in der Versorgungszusage geregelter späterer Zeitpunkt. Diese Regelung ist schon aus heutiger Sicht problematisch, weil man bei Mitarbeitern, die vorzeitig ausscheiden und nicht unmittelbar in den Ruhestand gehen, nicht weiß, ob die Ausnahmeregelung bei der Ermittlung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft zutrifft.


Bernd Wilhelm, LL.M, Rechtsanwalt, Leiter Fachbereich Recht | Steuern
bei Longial


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