Altersvorsorge
Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz.
Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)