BAV
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
bAV auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Eine
bAV ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
bAV eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
bAV aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine bAV, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
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- bAV (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Versorgungswerke)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- bAV (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)