Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)