Betriebliche Altersversorgung
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Die
betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet.
Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Durch die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)