Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)