Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
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- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)