Altersversorgung
Ein Grund für die
Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Als
Altersversorgung bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
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- Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)