Altersversorgung
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Die Direktzusage als
Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Die betriebliche
Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die
Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Die
Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
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- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)