Altersvorsorge
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsrückstellungen)