Altersvorsorge
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersvorsorge für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
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- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)