Altersvorsorge
Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)