Altersvorsorge
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersvorsorge je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)