Altersvorsorge
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab.
Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersvorsorge . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)