Altersvorsorge
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenversicherung)