Altersvorsorge
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als Durchführungsweg für eine
Altersvorsorge ermöglicht einem Unternehmen den Aufbau einer Vorsorge für seine Mitarbeiter mit relativ geringem Aufwand. Anders als bei den Direktzusagen erscheinen erworbene Anwartschaften nicht in der Bilanz. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)