Altersvorsorge
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Die
Altersvorsorge in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenanspruch)