Betriebliche Altersversorgung
Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die betriebliche Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerk)