Betriebliche Altersversorgung
Die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
betriebliche Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pension, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenanspruch)