Altersvorsorge
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)