BAV
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert.
Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die
bAV kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der
bAV auf 67 angehoben wurde. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung.
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die bAV. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
bAV bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
[mehr]
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Betriebsrenten)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- bAV (Altersversorgung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)