BAV
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
bAV die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
bAV für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
bAV , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Die
bAV ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
bAV den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die
bAV muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer
bAV zu öffnen. Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar.
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- bAV (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- bAV (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)