Altersvorsorge
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersvorsorge auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der
Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)