Altersvorsorge
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Betriebsrenten) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)