Altersvorsorge
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)