Betriebliche Altersversorgung
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Eine
betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Die
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)