Betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Eine
betriebliche Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Durch die
betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)