Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Die
betriebliche Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
betriebliche Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
betriebliche Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)