Betriebliche Altersversorgung
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
betriebliche Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
[mehr]
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)