Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Die
Altersvorsorge in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
[mehr]
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)