BAV
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
bAV bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Eine
bAV als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die bAV. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Eine
bAV macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
bAV . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
bAV zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
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- bAV (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- bAV (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)