Betriebliche Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)