Betriebliche Altersversorgung
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
betriebliche Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
betriebliche Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Um Mitarbeiter für die
betriebliche Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)