Altersvorsorge
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)