Altersversorgung
Mit der betrieblichen
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Die
Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)