Altersvorsorge
Wenngleich die
Altersvorsorge in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
[mehr]
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)