Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)