Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Die
Altersvorsorge als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Die
Altersvorsorge ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Eine
Altersvorsorge macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)