Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Gleichzeitig kann durch eine
betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Versorgungswerk)